Zum Inhalt der Seite

Senatorin rät zu ­Klage gegen Gasag

Berlin. Angesichts der Ablehnung von Rückzahlungen durch die Berliner Gaswerke (Gasag) hat die Verbraucherschutzsenatorin Karin Lompscher (Die Linke) den Kunden die Einleitung rechtlicher Schritte empfohlen. Nach der Entscheidung des Unternehmens bleibe den Betroffenen nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Rückzahlungen vor Gericht geltend zu machen, sagte Lompscher am Dienstag in Berlin. Der Bundesgerichtshof hatte Mitte Juli entschieden, daß eine bis Anfang 2007 verwendete Preiserhöhungsklausel in Versorgerverträgen der Gasag unwirksam ist.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.08.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!