26.08.2009 / Inland / Seite 5

Senatorin rät zu ­Klage gegen Gasag

Berlin. Angesichts der Ablehnung von Rückzahlungen durch die Berliner Gaswerke (Gasag) hat die Verbraucherschutzsenatorin Karin Lompscher (Die Linke) den Kunden die Einleitung rechtlicher Schritte empfohlen. Nach der Entscheidung des Unternehmens bleibe den Betroffenen nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Rückzahlungen vor Gericht geltend zu machen, sagte Lompscher am Dienstag in Berlin. Der Bundesgerichtshof hatte Mitte Juli entschieden, daß eine bis Anfang 2007 verwendete Preiserhöhungsklausel in Versorgerverträgen der Gasag unwirksam ist.

(ddp/jW)
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