-
24.08.2009
- → Ausland
Erhält Rotes Kreuz Namen von Gefangenen?
Washington. Das US-Verteidigungsministerium gibt einem
Zeitungsbericht zufolge erstmals die Namen von Häftlingen in
zwei Gefängnissen im Irak und in Afghanistan an das Rote Kreuz
weiter. Wie die New York Times am Samstag berichtete, muß das
US-Militär seit diesem Monat dem Internationalen Komitee vom
Roten Kreuz (IKRK) innerhalb von zwei Wochen nach ihrer
Gefangennahme die Namen von Festgenommenen mitteilen. Dabei geht es
um die Insassen einer Haftanstalt auf dem US-Stützpunkt im
irakischen Balad und des Bagram-Gefängnisses nördlich der
afghanischen Hauptstadt Kabul.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland