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Bayern verzichtet auf Verfassungsklage

Karlsruhe. Bayern gibt den Widerstand gegen die erweiterte rechtliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften auf. Die bayerische Staatsregierung zog ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz des Bundes zurück. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Montag mit und bestätigte damit einen Bericht der »Süddeutschen Zeitung«

Die Klage richtete sich vor allem gegen die sogenannte Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften: also das Recht, das Kind des Lebenspartners zu adoptieren.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.08.2009, Seite 4, Inland

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