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Gericht bestätigt Schulausschluß

Mannheim. Der Schulausschluß zweier Pforzheimer Gymnasia­sten wegen antisemitischer Parolen gegen einen Mitschüler vor dessen Elternhaus ist rechtens. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in zwei am Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen. Die beiden 17Jährigen müssen zum neuen Schuljahr auf ein anderes Gymnasium wechseln. Der VGH gab damit der Beschwerde des Regierungspräsidiums gegen einen anderslautenden Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt.

Der VGH bewertete das Vorkommnis als »besonders schweres, den Schulfrieden gefährdendes Fehlverhalten«. Der sofortige Ausschluß aus der Schule sei gerechtfertigt, wenn sich Schüler nicht auf das Ausgrenzen eines Mitschülers in der Schule beschränken, sondern »diese Mißachtung darüber hinaus in massiver und bedrohlicher Form bis vor die Tür des Betroffenen« tragen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt, weil die Jugendlichen an eine andere Schule wechseln können. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (AZ: 9 S 1077/09 und 1078/09) (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.08.2009, Seite 5, Inland

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