05.08.2009 / Inland / Seite 5
Gericht bestätigt Schulausschluß
Mannheim. Der Schulausschluß zweier Pforzheimer
Gymnasiasten wegen antisemitischer Parolen gegen einen
Mitschüler vor dessen Elternhaus ist rechtens. Dies entschied
der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in zwei am
Dienstag bekanntgegebenen Beschlüssen. Die beiden
17Jährigen müssen zum neuen Schuljahr auf ein anderes
Gymnasium wechseln. Der VGH gab damit der Beschwerde des
Regierungspräsidiums gegen einen anderslautenden
Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt.
Der VGH bewertete das Vorkommnis als »besonders schweres, den
Schulfrieden gefährdendes Fehlverhalten«. Der sofortige
Ausschluß aus der Schule sei gerechtfertigt, wenn sich
Schüler nicht auf das Ausgrenzen eines Mitschülers in der
Schule beschränken, sondern »diese Mißachtung
darüber hinaus in massiver und bedrohlicher Form bis vor die
Tür des Betroffenen« tragen. Der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit sei gewahrt, weil die
Jugendlichen an eine andere Schule wechseln können. Die
Beschlüsse sind unanfechtbar. (AZ: 9 S 1077/09 und 1078/09)
(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/129272.gericht-bestätigt-schulausschluß.html