Zum Inhalt der Seite

Haftstrafe für PKK-Funktionär

Düsseldorf. Der frühere Deutschland-Chef der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Hauptverhandlung habe die Anklagevorwürfe bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Lutz Braunöhler am Freitag. Die Bundesanwaltschaft hatte dem 48jährigen »Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung« und Nötigung vorgeworfen. Mit seinem Strafmaß entsprach der Senat der Forderung der Verteidigung, die eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Der Kurde hat dem Gericht zufolge von Februar bis Juni 2007 unter dem Alias-Namen »Hüseyin Colak« zunächst den Sektor Süd der Partei geleitet und war schließlich bis Ende April 2008 Deutschlandverantwortlicher der PKK. Das OLG befand den 48jährigen auch für schuldig, im August 2007 eine 21jährige Kurdin per Morddrohung zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen zu haben.

(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.08.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!