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Gericht verbietet »Gelöbnix«-Demo

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot der Demonstration gegen das für Montag geplante öffentliche Bundeswehrgelöbnis am Freitag bestätigt. Die Richter beriefen sich dabei auf ein von der Polizei bestelltes Lärmgutachten. Danach seien jegliche Proteste, die »hörbar« sind, als unzumutbare Störung zu betrachten. Das antimilitaristische »Gelöbnix«-Bündnis kritisierte die Entscheidung in einer Pressemitteilung als Ausdruck einer Geisteshaltung »in der Tradition deutschen Obrigkeitsdenkens, das Kritik am Militarismus für staatsgefährdend hält und unter Quarantäne stellen will«. Das Bündnis kündigte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht an. Man halte an der – weiterhin erlaubten – Kundgebung um 17 Uhr am Potsdamer Platz fest.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.07.2009, Seite 2, Inland

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