Zum Inhalt der Seite

Beschlagnahmung auf Verdacht

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Strafverfolgungsbehörden weitreichende Möglichkeiten zur Beschlagnahme von E-Mails erlaubt, die auf einem Mailserver des Providers gelagert werden. Dieser Eingriff in das Fernmeldegeheimnis ist selbst bei Zeugen zulässig, solange er »verhältnismäßig« sei, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Demnach dürfen E-Mails auf den Mailservern von Providern bereits dann beschlagnahmt werden, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sei es »nicht geboten«, den Zugriff auf Straftaten von erheblicher Bedeutung zu begrenzen. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.07.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!