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15.07.2009
- → Inland
Gericht stärkt Flüchtlingsschutz
Leipzig. Deutschland darf keine Flüchtlinge in Regionen
abschieben, in denen wegen eines Bürgerkriegs die gesamte
Zivilbevölkerung erheblich bedroht ist. Das entschied am
Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ob die
Voraussetzungen für Flüchtlinge aus dem Irak erfüllt
sind, blieb offen und ist nun vom Verwaltungsgerichtshof in
Mannheim zu prüfen. Flüchtlinge, die nicht die
Voraussetzungen für einen regulären Aufenthaltsstatus
nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen,
dürfen in Europa unter bestimmten Umständen trotzdem
nicht abgeschoben werden. Eine EU-Richtlinie von 2004 gewährt
ihnen einen sogenannten subsidiären Schutz, wenn ihnen Folter,
Todesstrafe oder »willkürlicher Gewalt« droht. Im
vergangenen Februar hatte der Europäische Gerichtshof
entschieden, daß nicht nur individuelle, sondern auch
allgemeine Gefahren in einer Region den Schutzanspruch
begründen können. Dem Urteil schloß sich das
Bundesverwaltungsgericht nun ausdrücklich an.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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