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Gericht stärkt Flüchtlingsschutz

Leipzig. Deutschland darf keine Flüchtlinge in Regionen abschieben, in denen wegen eines Bürgerkriegs die gesamte Zivilbevölkerung erheblich bedroht ist. Das entschied am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ob die Voraussetzungen für Flüchtlinge aus dem Irak erfüllt sind, blieb offen und ist nun vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu prüfen. Flüchtlinge, die nicht die Voraussetzungen für einen regulären Aufenthaltsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, dürfen in Europa unter bestimmten Umständen trotzdem nicht abgeschoben werden. Eine EU-Richtlinie von 2004 gewährt ihnen einen sogenannten subsidiären Schutz, wenn ihnen Folter, Todesstrafe oder »willkürlicher Gewalt« droht. Im vergangenen Februar hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, daß nicht nur individuelle, sondern auch allgemeine Gefahren in einer Region den Schutzanspruch begründen können. Dem Urteil schloß sich das Bundesverwaltungsgericht nun ausdrücklich an.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.07.2009, Seite 5, Inland

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