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Vier Sonntage sind einer zuviel

Bautzen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, daß Kommunen nicht vier aufeinanderfolgende Sonntage für verkaufsoffen erklären dürfen. Mit seinem Urteil vom Dienstag folgte das Gericht einem Antrag der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche. Falls der Spruch Bestand hat, wäre er wegweisend für alle Kommunen bei der Auslegung des sächsischen Ladenöffnungsgesetzes.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.07.2009, Seite 5, Inland

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