-
04.07.2009
- → Inland
Geldstrafe für Berliner NPD-Chef
Berlin. In einem Berufungsverfahren gegen den Berliner NPD-Chef
Jörg Hähnel wegen Billigung des Mordes an Rosa Luxemburg
und Karl Liebknecht hat das Landgericht Berlin am Freitag die
Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das Amtsgericht
Tiergarten hatte den Lichtenberger Bezirksverordneten im Oktober
2008 wegen öffentlicher Billigung von Straftaten schuldig
gesprochen. Aufgrund seines »geringeren Einkommens«
muß der 34jährige allerdings nur 3000 statt 4500 Euro
Strafe zahlen. Hähnel hatte im Dezember 2007 in der
Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung die Tötung der
beiden Kommunisten als »politisch geboten«
bezeichnet.(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland