Zum Inhalt der Seite

Gericht bestätigt Praxisgebühr

Kassel. Die Praxisgebühr verstößt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber habe mit der Einführung der Gebühr von zehn Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal 2004 seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten, heißt es in der Grundsatzentscheidung vom Donnerstag. Damit müssen Millionen gesetzlich Versicherter die Zuzahlung weiter leisten. Der 64jährige Kläger, Erwin Fink aus Bayern, hatte die Abgabe als verfassungswidrig angefochten, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße. Es sei rechtlich nicht haltbar, daß gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Zuzahlung allein leisten müssen. Die Arbeitgeber müßten ebenfalls die Hälfte beisteuern, so die Begründung.

Fink, der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt wird, erwägt nun, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 26.06.2009, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!