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Genmaisverbot bestätigt

Lüneburg/Berlin. Der Anbau der Genmaissorte MON 810 bleibt in Deutschland verboten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnte einen Eilantrag des US-Saatgutkonzerns Monsanto gegen das im April von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) verfügte Verbot ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es bestehe berechtigter Grund zur Annahme einer Gefährdung für die Umwelt, hieß es in der Begründung. Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht den Beschluß des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. Mai. Die Eilentscheidung des Senats ist den Angaben zufolge unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren sei noch beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig. Das Urteil bedeute, kommentierte Aigner, daß bis zur Entscheidung in Braunschweig MON810 in Deutschland nicht kommerziell angebaut werden dürfe. (ddp/jW)Björn Kietzmann
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.05.2009, Seite 5, Inland

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