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Greenpeace bekommt recht

Leipzig. Empfänger von Agrarexportsubventionen müssen künftig mit Namen und Fördersumme veröffentlicht werden. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit der Umweltorganisation Greenpeace Recht gegeben. Die Leipziger Richter bestätigten eine Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008. »Das ist ein Sieg für jeden, der wissen möchte, was mit seinen Steuergeldern geschieht«, kommentierte Dr. Manfred Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung das Urteil. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.05.2009, Seite 5, Inland

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