-
28.05.2009
- → Inland
Kabinett beschließt Waffenrechtsnovelle
Berlin. Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden hat das
Bundeskabinett am Mittwoch eine Verschärfung des Waffenrechts
beschlossen. Geplant sind strengere Kontrollen von Waffenbesitzern,
eine Amnestieregelung für illegalen Waffenbesitz und eine
höhere Altersuntergrenze für das Schießen mit
großkalibrigen Waffen. Zu dem ursprünglich vorgesehenen
Verbot von Kampfspielen wie Paintball, Gotcha und Laserdom wird es
dagegen zunächst nicht kommen. Auch der Plan, im Privatbesitz
befindliche Jagd- und Sportwaffen künftig zentral zu lagern,
wurde verworfen.
Die jetzt vom Kabinett beschlossene Reform soll noch vor der Bundestagswahl im Eilverfahren verabschiedet werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nannte die Beschlüsse »einen tragfähigen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse des Staates und der Allgemeinheit einerseits und den Bedürfnissen der Waffenbesitzer andererseits«. Während die Restriktionen dem Bund der Kriminalbeamten nicht weit genug gehen, protestierten Schützen- und Jägerverbände das Vorhaben, künftig auch verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern zuzulassen.
(AP/jW)
Die jetzt vom Kabinett beschlossene Reform soll noch vor der Bundestagswahl im Eilverfahren verabschiedet werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nannte die Beschlüsse »einen tragfähigen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse des Staates und der Allgemeinheit einerseits und den Bedürfnissen der Waffenbesitzer andererseits«. Während die Restriktionen dem Bund der Kriminalbeamten nicht weit genug gehen, protestierten Schützen- und Jägerverbände das Vorhaben, künftig auch verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern zuzulassen.
Anzeige
(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
