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Aus: Ausgabe vom 22.05.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Ermittlungen gegen Discounter Kik

Dortmund. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen den Textildiscounter Kik wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Das Verfahren sei aufgrund einer Strafanzeige der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten eingeleitet worden, sagte eine Justizsprecherin am Mittwoch in Dortmund. Eine Kik-Mitarbeiterin hatte sich bei der Behörde darüber beschwert, daß das Unternehmen bei der Auskunftei Creditreform regelmäßig Bonitätsauskünfte über Mitarbeiter einhole. Die Datenschutzbeauftragte hatte den Vorgang prüfen lassen und den Anfangsverdacht einer Straftat gesehen. Nach Angaben von Kik dienten die Abfragen gleichermaßen dem Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens. So sollte sichergestellt werden, daß Mitarbeiter »mit negativen Einträgen nicht in sensiblen Arbeitsbereichen – wie zum Beispiel für Kassiertätigkeiten – eingesetzt werden«. Der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen SPD, Michael Groschek, bezeichnete das Vorgehen von Kik als »diskriminierend«. Die Schutzrechte der Arbeitnehmer müßten sich gerade in der Krise bewähren, betonte Groschek in Düsseldorf.

(ddp/jW)

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