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Abtreibungsrecht in Spanien vor Reform

Madrid. Die spanische Regierung hat ihr Reformvorhaben zur Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes vorgestellt. Demnach soll künftig ein Abbruch grundsätzlich bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen auch später. Wenn die Schwangerschaft die körperliche oder psychische Gesundheit der Mutter ernsthaft gefährdet oder eine schwere Schädigung oder unheilbare Krankheit bei dem ungeborenen Kind festgestellt wird, soll ein Schwangerschaftsabbruch künftig bis zur 22. Woche erlaubt sein. Das Reformvorhaben soll zunächst juristisch geprüft werden, bevor es formell vom Kabinett abgesegnet und dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Katholische Kirche und andere Abtreibungsgegner laufen gegen die Pläne Sturm.

Nach den derzeit geltenden Regelungen von 1985 ist ein Schwangerschaftsabbruch in Spanien nur unter bestimmten Voraussetzungen wie vorangegangener Vergewaltigung, Mißbildung des Fötus oder gesundheitlicher Gefährdung der Mutter möglich. Bei psychischer oder körperlicher Gefahr für die Mutter können Abtreibungen noch im sechsten Monat oder später vorgenommen werden.
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(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.05.2009, Seite 15, Feminismus

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