Gegründet 1947 Donnerstag, 25. April 2024, Nr. 97
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 08.05.2009, Seite 2 / Inland

Bundessozialgericht schützt Altersvorsorge

Kassel. Ältere Erwerbslose müssen ihre Lebensversicherungen nicht in jedem Fall versilbern, bevor sie »Hartz-IV«-Leistungen bekommen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Donnerstag müssen die Jobcenter künftig genauer abwägen, ob eine solche Verwertung der privaten Altersvorsorge als »besondere Härte« auszuschließen ist. Vor allem sei zu prüfen, ob ohne die private Altersvorsorge eine »Versorgungslücke« bei der Rente entstehen würde. (ddp/jW)

Mehr aus: Inland