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Bundessozialgericht schützt Altersvorsorge

Kassel. Ältere Erwerbslose müssen ihre Lebensversicherungen nicht in jedem Fall versilbern, bevor sie »Hartz-IV«-Leistungen bekommen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Donnerstag müssen die Jobcenter künftig genauer abwägen, ob eine solche Verwertung der privaten Altersvorsorge als »besondere Härte« auszuschließen ist. Vor allem sei zu prüfen, ob ohne die private Altersvorsorge eine »Versorgungslücke« bei der Rente entstehen würde. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2009, Seite 2, Inland

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