Rechtssicherheit gestärkt
Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch
entschieden, daß das Café Prestige als sogenanntes
Wohnungsbordell betrieben werden darf. Die Kammer machte deutlich,
daß »sozialethische Fragen« beim Baurecht nicht
relevant sind und moralische Bewertungen »nicht durch diese
Hintertür erfolgen« dürfen. Das Gericht sieht keine
milieubedingten negativen Folgen durch Einrichtungen dieser Art. Es
fordert darüber hinaus Nachbesserungen im Gewerberecht
zugunsten von Betriebsanmeldungen Prostituierter. Kirsten Tackmann,
frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag,
begrüßte die Entscheidung. Sie stärke die
Rechtssicherheit von Sexarbeiterinnen.
(jW)
(jW)
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