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Rechtssicherheit gestärkt

Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch entschieden, daß das Café Prestige als sogenanntes Wohnungsbordell betrieben werden darf. Die Kammer machte deutlich, daß »sozialethische Fragen« beim Baurecht nicht relevant sind und moralische Bewertungen »nicht durch diese Hintertür erfolgen« dürfen. Das Gericht sieht keine milieubedingten negativen Folgen durch Einrichtungen dieser Art. Es fordert darüber hinaus Nachbesserungen im Gewerberecht zugunsten von Betriebsanmeldungen Prostituierter. Kirsten Tackmann, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, begrüßte die Entscheidung. Sie stärke die Rechtssicherheit von Sexarbeiterinnen.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2009, Seite 15, Feminismus

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