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BGH kippt Sparkassenklausel

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag eine von allen deutschen Sparkassen verwendete Gebührenklausel für Privatkunden für unwirksam erklärt. Die Bestimmung benachteilige die Verbraucher unangemessen, hieß es zur Begründung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen enthalten eine Klausel, wonach die Entgelte im Privatkundenbereich von der Sparkasse nach «billigem Ermessen festgelegt und geändert» werden können. Der BGH rügte, daß diese Klausel die Geldinstitute dazu berechtige, Entgelte auch für solche Leistungen zu erheben, zu denen sie gesetzlich verpflichtet seien und für die sie deshalb keine Vergütung verlangen dürften.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.04.2009, Seite 5, Inland

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