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Berliner NPD vor Gericht gescheitert

Berlin. Die NPD kann nicht verlangen, daß ihr für ihren Landesparteitag am 14. März vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Räumlichkeiten in einem Seniorenzentrum überlassen werden. Die Partei habe sich geweigert, die vom Bezirksamt formulierten Bedingungen des Mietvertrages vorbehaltlos zu akzeptieren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag des Berliner Landesverbandes der NPD zurückgewiesen. In dem Mietvertrag sollte festgelegt werden, daß der Veranstalter dafür Sorge zu tragen habe, daß kein rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet werde, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. Die NPD hatte diese Klauseln als »sittenwidrig« angefochten. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.03.2009, Seite 2, Inland

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