-
14.03.2009
- → Inland
Berliner NPD vor Gericht gescheitert
Berlin. Die NPD kann nicht verlangen, daß ihr für ihren
Landesparteitag am 14. März vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Räumlichkeiten in einem Seniorenzentrum überlassen
werden. Die Partei habe sich geweigert, die vom Bezirksamt
formulierten Bedingungen des Mietvertrages vorbehaltlos zu
akzeptieren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht
Berlin einen Eilantrag des Berliner Landesverbandes der NPD
zurückgewiesen. In dem Mietvertrag sollte festgelegt werden,
daß der Veranstalter dafür Sorge zu tragen habe,
daß kein rassistisches, antisemitisches oder
antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet
werde, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der
Veranstaltung. Die NPD hatte diese Klauseln als
»sittenwidrig« angefochten. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland