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Haarsträubender Freispruch für MdB

Berlin. Der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Reinhard Schultz ist am Montag nachmittag in Berlin vom Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Dem 59jährigen SPD-Politiker war vorgeworfen worden, im Januar 2007 einen Privatflug über den Bundestag abgerechnet zu haben. Dem Gericht zufolge war ihm aber nicht nachzuweisen, daß die Reise nicht »mandatsbedingt« war. Wegen einer juristischen Auseinandersetzung mit einem Bürger war der Parlamentarier im Juli 2005 nach Berlin geflogen. »Die Abrechnungspraxis des Deutschen Bundestages läßt mir als normaler Bürgerin die Haare zu Berge stehen«, fügte die Richterin hinzu. Abgeordnete könnten »eigenhändig« und nach »eigenem Gewissen« abwägen, ob eine Reise privat oder mandatsbedingt erfolge.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2009, Seite 4, Inland

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