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EuGH urteilt zum Schutz von Flüchtlingen

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz von Flüchtlingen bei willkürlicher Gewalt in ihrem Heimatland verbessert. Nach einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil müssen die Flüchtlinge nicht zwingend nachweisen, daß sie persönlich von willkürlicher Gewalt bedroht sind.

Nach dem Luxemburger Urteil sei es gerade kennzeichnend für »willkürliche Gewalt«, daß sie sich nicht gezielt gegen bestimmte Personen richte. Je größer das Ausmaß allgemeiner willkürlicher Gewalt in einem Land sei, desto weniger müßten Flüchtlinge daher auch eine persönliche Bedrohung belegen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einem »sensationellen Urteil« für Tausende Bürgerkriegsflüchtlinge. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2009, Seite 1, Ausland

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