18.02.2009 / Ausland / Seite 1
EuGH urteilt zum Schutz von Flüchtlingen
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz
von Flüchtlingen bei willkürlicher Gewalt in ihrem
Heimatland verbessert. Nach einem am Dienstag in Luxemburg
verkündeten Urteil müssen die Flüchtlinge nicht
zwingend nachweisen, daß sie persönlich von
willkürlicher Gewalt bedroht sind.
Nach dem Luxemburger Urteil sei es gerade kennzeichnend für
»willkürliche Gewalt«, daß sie sich nicht
gezielt gegen bestimmte Personen richte. Je größer das
Ausmaß allgemeiner willkürlicher Gewalt in einem Land
sei, desto weniger müßten Flüchtlinge daher auch
eine persönliche Bedrohung belegen. Die
Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einem
»sensationellen Urteil« für Tausende
Bürgerkriegsflüchtlinge. (AFP/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/120614.eugh-urteilt-zum-schutz-von-flüchtlingen.html