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Ramelow versus Verfassungsschutz

Münster. Am heutigen Freitag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster erneut über die Klage des stellvertretenen Fraktionsvorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, Bodo Ramelow, gegen seine Überwachung. Ramelow hatte nach Bekanntwerden seiner Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Das Gericht gab seiner Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland statt. Am 16. Januar 2008 stellten die Kölner Richter fest, daß das Sammeln von Daten über den Politiker rechtswidrig sei. Gegen diese Entscheidung legte das Bundesamt für Verfassungsschutz Berufung ein, weshalb der Fall nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt wird.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.02.2009, Seite 5, Inland

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