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Richtiges Kabel

Die Landesmedienanstalten können den Kabelnetzbetreibern weiterhin vorschreiben, welche Programme sie in ihr Netz einspeisen. Das gilt auch für Programme, die ohne großen Aufwand mit digitaler Antenne empfangen werden können, urteilte am Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Damit unterlag Kabel Deutschland in einem Streit mit der Landesmedienanstalt Niedersachsen. Diese hatte Kabel Deutschland 2005 verpflichtet, in die 32 verfügbaren Kabel-Programmplätze 19 »gesetzlich bestimmte Programme« einzuspeisen. Für die verbliebenen 13 Plätze gab die Medienanstalt eine Rangordnung der übrigen Bewerber vor. Kabel Deutschland meinte, es sei nicht nötig, alle Programme, die digital über Antenne mit dem sogenannten DVB-T-Standard empfangen werden können, auch in das Kabelnetz einzuspeisen. Zudem verlangte der Betreiber mehr eigene Entscheidungsfreiheit für die nicht von gesetzlichen Pflichtprogrammen belegten Plätze. Die Klage von Kabel Deutschland legte das Verwaltungsgericht Hannover dem EuGH vor. Der bestätigte nun die engen Vorgaben. Sie stünden im Einklang mit der europäischen »Universaldienstrichtlinie« aus dem Jahr 2002. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.12.2008, Seite 12, Feuilleton

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