Falscher Ort
Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hat die vom Deutschen Bühnenverein geforderte einstweilige Verfügung gegen die Orchesterstreiks an das Arbeitsgericht Berlin verwiesen. Es sei nicht zuständig. Maßgeblich sei der Sitz des Antraggegners Deutsche Orchestervereinigung. Die Gewerkschaft bestreikt mehr als 20 Opern- und Konzerthäuser, um eine Abkoppelung der Gehälter vom öffentlichen Dienst zu verhindern. Mit einer Anhörung in Berlin ist Anfang nächster Woche zu rechnen.
(ddp/jW)
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