Zum Inhalt der Seite

Darf man sagen

Die transsexuelle Popsängerin Bülent Ersoy muß nicht wegen »Herabwürdigung einer türkischen Institutionen« ins Gefängnis. Sie war angeklagt worden, nachdem sie im Fernsehen erklärt hatte, sie würde ihre Kinder, wenn sie denn welche hätte, nicht als Wehrpflichtige gegen kurdische Rebellen kämpfen lassen wollen. Der Freispruch wurde mit der Meinungsfreiheit begründet, erklärten Ersoys Anwälte am Freitag. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 20.12.2008, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen