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Ein-Euro-Jobs auch für nur 30 Stunden

Kassel. Langzeitarbeitslose müssen auch Ein-Euro-Jobs mit Arbeitszeiten von 30 Wochenstunden antreten. Lehnen Hartz-IV-Empfänger ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden, wie das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel urteilte. Damit wies das Gericht die Klage eines Ingenieurs aus Bayern ab, der einen Ein-Euro-Job in diesem Umfang als unzumutbar abgelehnt hatte. Er sollte vier Monate lang für 1,50 Euro Stundenlohn als Gemeindearbeiter tätig sein.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2008, Seite 4, Inland

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