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Berufung

Stuttgart. Im Musterprozeß um die Veröffentlichung von bewegten Bildern der Amateurligen im Internet zwischen dem Württembergischen Fußballverband (WFV) und der Hartplatzhelden GmbH steht am Donnerstag vor dem OLG Stuttgart die Berufungsverhandlung an. »Es kann nicht sein, daß die Kosten des Spielbetriebes von den ehrenamtlich geführten Amateurvereinen selbst getragen werden müssen, mögliche Einnahmen aber von gewinnorientierten Unternehmen wie der Hartplatzhelden GmbH abgeschöpft werden«, erklärt DFB-Vizepräsident Rainer Koch die Rechtsauffassung, der sich das Landgericht Stuttgart in erster Instanz angeschlossen hatte. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Verbände einer Veröffentlichung von Bildern im Internet zustimmen müssen.

(sid/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.12.2008, Seite 16, Sport

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