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Pendlerpauschale bleibt, wie sie war

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung hätte die Pauschale nicht allein mit dem Verweis auf leere Staatskassen streichen dürfen, hieß es zur Begründung. Außerdem würden durch die Kappung beruflich bedingte Aufwendungen unterschiedlich behandelt werden, was dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes widerspreche. Das Bundesfinanzministerium zeigte sich enttäuscht, kündigte aber an, das Urteil schnell umzusetzen und die Finanzämter anzuhalten, bisher einbehaltene Steuerrückzahlungen binnen drei Monaten anzuweisen. Die jährlichen Steuerausfälle betragen den Angaben zufolge bis zu 7,5 Milliarden Euro.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2008, Seite 1, Inland

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