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Aus: Ausgabe vom 19.11.2008, Seite 12 / Feuilleton

Schlemmer verscherbelt

Im Streit um das Erbe des Bauhauskünstlers Oskar Schlemmer hat das Landgericht München I einer geplanten Versteigerung von Kunstwerken weitgehend zugestimmt. Es lehnte nach Angaben vom Dienstag am Montag abend den Antrag einer Tochter des Künstlers auf einstweilige Verfügung ab. Die Antragstellerin streitet sich mit ihrer Nichte, einer Enkelin Schlemmers, um das Erbe. Das Landgericht Stuttgart hatte im Januar 2007 eine sogenannte Teilerbauseinandersetzung des Nachlasses von Schlemmer und dessen Frau angeordnet. Deshalb sollen am 6. Dezember über 60 Werke Schlemmers in Köln versteigert werden. Insgesamt wird der Wert der Versteigerung auf rund 4,7 Millionen Euro geschätzt. Das Landgericht München untersagte nun lediglich die Versteigerung von zwei Werken, die einen Mindestschätzwert von 80 000 Euro haben.(ddp/jW)

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