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Aus: Ausgabe vom 18.11.2008, Seite 13 / Feuilleton

Baskenmütze verboten

Not macht erfinderisch. In Not war eine muslimische Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen. Dort untersagt das Schulgesetz das Tragen von Kopftüchern aus religiösen Gründen. Die Muslima trug fortan anstelle des Kopftuches eine Baskenmütze. Die gläubige Lehrerin glaubte, sie könne so quasi heimlich ihrer religiösen Überzeugung Ausdruck verleihen, da der Kopftuch-Ersatz von den Schülern als harmloses Mode-Accessoire wahrgenommen werde. Das Verwaltungsgericht in Köln war am Montag anderer Ansicht. Die Richter trauen Eltern und Schülern zu, die Baskenmütze als Bekenntnis zum Islam zu entschlüsseln und untersagen der Lehrerin künftig das Tragen der Kopfbedeckung.

(AFP/jW)

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