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Künftig 18 Monate Kurzarbeitergeld

Berlin. Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 18 Monate lang bezogen werden. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch in Berlin der Verlängerung der Bezugsfrist zu. Die neue Verordnung soll ab 1. Januar 2009 gelten und auf ein Jahr befristet sein. Die Verlängerung gilt für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Die Maßnahme sei Teil des Konjunkturpakets, hieß es.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.11.2008, Seite 5, Inland

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