4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 12.11.2008, Seite 4 / Inland

Beteiligungsstopp für E.on und RWE

Karlsruhe. Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe den beiden Energiekonzernen E.on und RWE weitere Beteiligungen an kommunalen Stromversorgungsunternehmen untersagt. Die Richter bestätigten damit eine entsprechende Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts in letzter Instanz. In dem konkreten Fall ging es die Stadtwerke in Eschwege (Hessen), an denen sich E.on mit 33 Prozent beteiligen wollte. Bereits jetzt hätten E.on und RWE Anteile an insgesamt 204 stromverteilenden Unternehmen. Zusätzliche Beteiligungen würden »den Wettbewerb weiter einschränken«, hieß es in der Urteilsbegründung. Bei den beiden Energiekonzernen handele es sich um ein »marktbeherrschendes Oligopol«. Nicht einmal die wichtigsten Konkurrenten wie Vattenfall oder EnBW seien »in der Lage, einen hinreichenden Wettbewerbsdruck gegen die Marktführer aufzubauen«. Ein Gerichtssprecher erklärte nach der Verkündung, mit dem Urteil sei die Stellung der Verbraucher gestärkt worden. Der Kartellsenat des BGH habe »einen weiteren Bremsklotz für den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt beseitigt.«(AP/jW)