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Karlsruhe begrenzt Behördenzugriff

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Einstweilige Anordnung zum begrenzten Zugriff der Behörden auf Telekommunikationsdaten um weitere sechs Monate bis Ende April verlängert. Zugleich erlegte das Gericht in seinem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß weiteren Behörden Beschränkungen auf. So begrenzte es den Zugriff auf gespeicherte Verbindungsdaten nun auch für den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abwehrdienst und die Polizeibehörden in Bayern und Thüringen. Politiker der Opposition sowie Verbände begrüßten die Entscheidung.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2008, Seite 2, Inland

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