Gegründet 1947 Dienstag, 17. Juni 2025, Nr. 137
Die junge Welt wird von 3011 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 07.11.2008, Seite 5 / Inland

Kein Herzinfarkt kann teuer werden

Kassel. Wer einen Krankenwagen ruft, danach die vom Arzt angeratene Fahrt ins Krankenhaus aber ablehnt, muß den Einsatz aus eigener Tasche bezahlen. Dies entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Geklagt hatte eine Frau aus Nordrhein-Westfalen. Sie litt im Mai 2006 plötzlich unter Luftnot und Brustschmerzen beim Husten. Ihre Mutter rief den Rettungsdienst. Wegen des Verdachts auf Herzinfarkt riet der Notarzt zu einer Untersuchung im Krankenhaus. Die Frau lehnte den Transport mit der Begründung ab, sie müsse für ihre Kinder sorgen. Nun muß sie die Rechnung für die Leerfahrt des Krankenwagens über 141 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

(AFP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

                                                                   junge Welt stärken: 1.000 Abos jetzt!