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Mehr Rechte für Bahn-Kunden

Berlin. Die Bahn AG soll ihre Kunden ab dem kommenden Jahr bei Verspätungen besser entschädigen. Das beschloß die Bundesregierung am Mittwoch nach Angaben des Bundesjustizministeriums in Berlin. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß Bahn-Kunden bei Verspätungen ihres Zuges ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen, bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden die Hälfte des Ticketpreises. Wenn eine Übernachtung notwendig ist, muß die Bahn ab 60 Minuten Verspätung auch die Hotelkosten übernehmen. Im Nahverkehr bekommen Bahnkunden den Plänen zufolge das Recht, bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten einen anderen Zug – auch Intercitys oder ICE - zu nehmen. Ursprünglich wollte das Kabinett die neuen Fahrgastrechte schon Anfang 2008 beschließen. Die Regelung, die nun nach den Plänen der Bundesregierung im Frühjahr 2009 in Kraft treten soll, geht auf eine EU-Verordnung zurück.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.10.2008, Seite 4, Inland

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