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Aus: Ausgabe vom 02.09.2008, Seite 5 / Inland

Raucherclubs bleiben vorerst erlaubt

München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte am Montag zwei Anträge von Gegnern des strikten bayerischen Rauchverbotes ab. Noch bevor das Gericht endgültig über eine Popularklage gegen Raucherclubs entscheidet, wollte eine Nichtraucherinitiative die Ausnahmeregelung für die Clubs bereits außer Kraft setzen. Die Richter sahen aber für ein sofortiges Verbot keinen Anlaß. Bis zur Entscheidung über die Popularklage könnten sich Gäste, die sich Tabakrauch nicht aussetzen wollen, für den Besuch einer rauchfreien Gaststätte entscheiden, hieß es zur Begründung. Auch den Antrag einer Gastwirtin, die für Einraumkneipen eine Ausnahme vom Rauchverbot erreichen wollte, lehnten die Richter ab. Das dort geltende Rauchverbot verstoße nicht gegen die bayerische Verfassung, hieß es.

(AP/jW)

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