Zum Inhalt der Seite

Gericht bestraft Umgang mit Enkel

Dortmund. Alleinerziehende Mütter, die ihr Kind von den Großeltern mitbetreuen lassen, haben keinen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag beim Arbeitslosengeld II. Das Landgericht Dortmund wies am Dienstag die Klage einer arbeitslosen Mutter zurück, die sich gegen eine entsprechende Entscheidung der Arbeitsagentur gewehrt hatte. Die für den Zuschlag erforderliche alleinige Sorge liege nur dann vor, wenn kein anderer gleichberechtigt und unentgeltlich in erheblichem Umfang mitwirke, erklärte das Gericht. Die 23jährige Frau hatte mit ihrem Kind zunächst im Haushalt ihrer Eltern gelebt. (AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.08.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!