20.08.2008 / Inland / Seite 5

Gericht bestraft Umgang mit Enkel

Dortmund. Alleinerziehende Mütter, die ihr Kind von den Großeltern mitbetreuen lassen, haben keinen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag beim Arbeitslosengeld II. Das Landgericht Dortmund wies am Dienstag die Klage einer arbeitslosen Mutter zurück, die sich gegen eine entsprechende Entscheidung der Arbeitsagentur gewehrt hatte. Die für den Zuschlag erforderliche alleinige Sorge liege nur dann vor, wenn kein anderer gleichberechtigt und unentgeltlich in erheblichem Umfang mitwirke, erklärte das Gericht. Die 23jährige Frau hatte mit ihrem Kind zunächst im Haushalt ihrer Eltern gelebt. (AP/jW)
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