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»Sturm 34« angeblich nicht kriminell

Dresden. Im Prozeß gegen die verbotene neofaschistische »Kameradschaft Sturm 34« sind alle fünf Angeklagten vom Landgericht Dresden vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen worden. Drei der fünf Angeklagten erhielten lediglich Jugend- und Bewährungsstrafen zwischen zwei- und dreieinhalb Jahren wegen Gewaltdelikten. Zwei weitere Beschuldigte, darunter ein Informant des Verfassungsschutzes, wurden freigesprochen. Die aus bis zu 50 Personen bestehende Gruppe war im April 2007 von Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verboten worden. Laut Staatsanwalt verfolgte »Sturm 34« das Ziel, in der Region Mittweida gewaltsam eine »national befreite Zone« zu schaffen. Das Gericht sah wesentliche Merkmale für eine kriminelle Vereinigung, wie Vorstand, reguläre Mitgliedschaft und Statut, als nicht gegeben an.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.08.2008, Seite 1, Inland

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