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Heß-Gedenken bleibt verboten

Wunsiedel. Das Verbot einer Rudolf-Heß-Gedenkkundgebung von Neonazis im oberfränkischen Wunsiedel am 16. August ist einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zufolge gerechtfertigt. Nach Ansicht der Richter ist die »von der Gedenkveranstaltung unmittelbar drohende Gefahr« durch ein Versammlungsverbot abzuwehren, wie es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil heißt. Es sei strafbar, den öffentlichen Frieden zu stören, indem die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt oder verherrlicht und dadurch die Würde der Opfer verletzt werde, hieß es zur Begründung. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth und wies im Eilverfahren die Beschwerde der Veranstalter zurück.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.08.2008, Seite 5, Inland

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