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Aus: Ausgabe vom 07.08.2008, Seite 4 / Inland

Rechnungshof für Gehaltsbegrenzung

Berlin. Der Bundesrechnungshof hat die Bezüge von Krankenkassenvorständen als überzogen und undurchsichtig gerügt. Dies meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf einen Bericht des Rechnungshofs an das Gesundheitsministerium. Die Behörde plädiere darin für eine gesetzliche Obergrenze von 130 000 Euro pro Jahr. Bislang verdienen Vorstandschefs gesetzlicher Krankenkassen bis zu 242 000 Euro im Jahr. Dazu kämen diverse Zuschläge, geldwerte Vorteile und üppige Altersbezüge. (AP/jW)