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Denunziationen reichen nicht

Koblenz. Vage Hinweise des Verfassungsschutzes (VS) auf die Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK reichen nicht aus, um einem mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger ein unbefristetes Niederlassungsrecht zu verweigern. Das entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Kläger hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten. Ein als Zeuge geladener VS-Mitarbeiter verweigerte aus Geheimhaltungsgründen nähere Angaben über die Informationen seiner Behörder und die Quellen.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.08.2008, Seite 2, Inland

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