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Zu wenig Hilfe für Stalking-Opfer

Darmstadt. Das Anti-Stalking-Gesetz hat den meisten Opfern in der konkreten Bedrohungssituation nicht geholfen. Das hat eine Untersuchung von Wissenschaftlern der Technischen Universität Darmstadt ergeben, die sich mit den Auswirkungen des 2007 erlassenen Gesetzes auf die Polizeiarbeit befaßt. Dies teilte die TU am Donnerstag mit. Mit dem Gesetz wurde Stalking zur Straftat erklärt, worauf Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren stehen. Bis dahin konnten Polizei und Justiz nur bei Körperverletzung oder Nötigung einschreiten. Bei der Studie wurden 125 Frauen befragt, die aktuell von ihrem Expartner verfolgt oder bedroht werden. Anschließend wurden die Ergebnisse denen einer vergleichbaren Erhebung aus dem Jahr 2003 gegenübergestellt. Die Erfolgsrate des polizeilichen Einschreitens hat sich demnach durch das Gesetz bislang nicht erhöht.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.08.2008, Seite 15, Feminismus

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