Zum Inhalt der Seite

Kartellamt setzt Air Berlin Frist

Bonn. Das Bundeskartellamt hat der Fluggesellschaft Air Berlin eine letzte Frist zur Erläuterung ihrer Pläne für die Übernahme der zu Thomas Cook gehörenden Condor gesetzt. Die Airline müsse bis zum 14. Juli detaillierte Informationen über ihr Vorhaben liefern, sagte Kartellamtssprecherin Silke Kaul am Dienstag in Bonn. Hält Air Berlin diese Frist nicht ein, wird das Bundeskartellamt dem Unternehmen den weiteren Angaben Kauls zufolge eine sogenannte Abmahnung senden. Dies sei der erste Hinweis auf eine geplante Untersagung der Fusion, sagte Kaul. Das Bundeskartellamt hegt wettbewerbsrechtliche Bedenken. Die Behörde hatte sich bereits bei der Bekanntgabe der Pläne der beiden Unternehmen Ende des vergangenen Jahres kritisch geäußert und darauf verwiesen, daß sie Air Berlin die Übernahme der Fluggesellschaft LTU zuvor auch deswegen genehmigt hat, weil mit Condor noch ein wichtiger Wettbewerber am Markt war.(ddp.jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 09.07.2008, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!