Zum Inhalt der Seite

Nachwahl in Bremerhaven

Bremerhaven. Fast 14 Monate nach der Bremischen Bürgerschaftswahl im Mai 2007 sind am Sonntag 1311 Bremerhavener zum erneuten Urnengang aufgerufen. Der Staatsgerichtshof hatte die Wahl im Bremerhavener Bezirk Freizeittreff Eckernfeld wegen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung für ungültig erklärt. Die Wählergruppierung Bürger in Wut (BIW) hatte damit einen juristischen Teilerfolg erzielt. BIW hatte eine Neuwahl in ganz Bremerhaven erreichen wollen. Von der Wahlwiederholung hängt die künftige Sitzverteilung der Bremer Bürgerschaft ab.

Mit 4,998 Prozent fehlte BIW im Mai 2007 nur eine Wählerstimme, um mit einem Abgeordneten über Bremerhaven den Sprung in das Landesparlament zu schaffen. BIW braucht bei gleichbleibender Wahlbeteiligung am Sonntag nur noch rund drei Dutzend Stimmen, um in den Landtag zu ziehen. Ein SPD-Abgeordneter würde dadurch sein Mandat verlieren. (ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 05.07.2008, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!