Zum Inhalt der Seite

Klagt Rieger gegen Aufmarschverbot?

Hof. Der Neonazianwalt Jürgen Rieger will das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Versammlungsverbot im oberfränkischen Wunsiedel zum Gedenken an Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß voraussichtlich vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten. Dies berichtete am Freitag die Frankenpost.

Die Leipziger Richter hatten das im Jahr 2005 verschärfte Versammlungsrecht am Mittwoch für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und damit eine Klage von Rieger abgewiesen. Die vom Bundestag verschärfte Regelung im Strafgesetzbuch sei gerechtfertigt, weil damit die Menschenwürde der Naziopfer geschützt würde, erklärte das Gericht.

(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.06.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!